Systemische Psychotherapie
Depressionen
Burnout und Stress
Schlafstörungen
Probleme am Arbeitsplatz (Neuorientierung, Mobbing…)
Lebens- und Sinnkrisen
Beziehungskrisen (Paarkonflikte, Trennung, Scheidung …)
Familiäre Probleme (Erziehungsprobleme, herausfordernde Patchworksituation, Generationskonflikt, …)
Ängste, Panikattacken und Phobien
Zwänge
Suchterkrankungen
Essstörungen
Psychosomatische Symptome
Traumatische Erlebnisse
Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung
„Eine Psychotherapie dauert im Idealfall so kurz wie möglich und so lange wie nötig.“
Mag. Nina Wetzlinger
(Psychotherapeutin & Coach)
Nach einer Terminvereinbarung für ein Erstgespräch kommen Sie zur Klärung Ihres Anliegens – und auch um mich als Ihre Therapeutin kennen zu lernen – in meine Praxis. Dort versuchen wir, Klarheit zu bekommen, was Ihre Therapieziele sind und wie ich Sie bestmöglich unterstützen kann.
Danach entscheiden wir gemeinsam, wie der weitere Therapieverlauf aussehen könnte. Die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrem Wohlbefinden. Daher werden wir regelmäßig Zwischenbilanz ziehen, um sicherzustellen, dass der Therapieprozess für Sie hilfreich und nützlich ist.
50 Minuten
100 Minuten
Für Personen in besonderen finanziellen Situationen, wie zB.: in Ausbildung (StudentInnen, Lehrlinge) oder arbeitssuchend, biete ich die Einheit um € 95 an.
Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten durch die Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Folgende Tarife gelten für Einzeltherapie bei den folgenden Krankenkassen ÖGK € 31,50, SVS-BSVG € 50,-, SVS-GSVG € 40,-, BVAEB € 40,-, LKUF € 60,-, KFL 63,86. Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer 100% Kostenrückerstattung. (Stand 01/2023. Angaben ohne Gewähr.)
ABLAUF FÜR KOSTENZUSCHUSS: Zwischen Erstgespräch und 2. Sitzung ist eine Untersuchung beim Hausarzt notwendig um körperliche Erkrankungen auszuschließen. Diese Bescheinigung berechtigt Sie zur Kostenrückerstattung der ersten 10 Sitzungen und ist bei der Einreichung der Krankenkasse beizulegen. (Arztbestätigung)
Für die Genehmigung weiterer Therapiesitzungen muss vor der 11. Sitzung ein Antrag auf Kostenzuschuss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Um durch den Bewilligungsvorgang keine zeitliche Lücke entstehen zu lassen, empfiehlt es sich diesen Antrag ab der 7. Stunde bei der Krankenkasse einzureichen. Das Antragsformular (Antrag ÖGK, Antrag SVS) wird von der Klient*in zusammen mit der Psychotherapeutin einvernehmlich ausgefüllt.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung und stehe für Fragen zur Verfügung.
Psychotherapeut*innen unterliegen gem. §15 PthG der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – sowohl über den Inhalt als auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie.
Alle Informationen, die Sie mir im Zuge der Therapie anvertrauen, werden während und nach Abschluss unserer Zusammenarbeit strikt geheim gehalten.
Hauptstraße 39, 1. OG
4040 Linz – Österreich
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